Skandal! Der Bezirk Schwaben und der Leiter des Förderzentrums Hören - Augsburg verhindern Integration von zwei gehörlosen Kindern.
Das Sozialgericht Augsburg und das Landessozialgericht München
verweisen gehörlose Kinder auf die Förderschule. Sie stützen
ihre Erkenntnis auf die Gutachten der Förderschule Augsburg!
Laut Gutachten der Förderschule können die Kinder nicht
aktiv am Unterricht teilnehmen. Die Gutachten durften aber
so nicht geschrieben werden, die Formulare sind nicht für
hörgeschädigte Kinder zugelassen und nach dem bayrischen
Schulgesetz durften sie überhaupt nicht verwendet werden.
Der Einsatz von Dolmetschern im Unterricht wurde von den
Gerichten abgelehnt.
Vorgeschichte:
Eine Familie bekommt im Juni nach dem obligatorischen
Schuleingangstest vom Schulamt ein Schreiben, dass die
gehörlose Tochter in die Regelschule (und nicht in ein
Förderzentrum) gehen soll. Der Schulaufwandträger stimmt
dieser Zuweisung zu. Die Schule testet die Kleine im
Probeunterricht und ist begeistert. Die notwendigen
Dolmetscherinnen werden gesucht und gefunden. Alle sind
hochzufrieden! Im September beginnt die Schule, das Mädchen
geht mit ihren Dolmetscherinnen begeistert in die
Regelschule und bekommt von ihren Lehrerinnen beste
Beurteilungen , doch das Sozialamt verweigert die
Kostenübernahme für die Dolmetscherinnen, der Grund: zu hohe
Kosten.
Die Eltern stellen in bester Hoffnung und Annahme, dass es
nur eine Formsache wäre – schließlich seien die Gesetzte ja
eindeutig auf ihrer Seite - einen Antrag auf einstweilige
Anordnung, doch die wird vom Gericht zurückgewiesen Die
Richterin des Sozialgerichts Augsburg bezieht sich auf ein
rechtswidriges (siehe unten: Büro des
Behindertenbeauftragten) Gutachten des Förderzentrum
Augsburg, in welchem steht, dass das gehörlose Mädchen in
einer Regelschule nicht aktiv am Unterricht teilnehmen kann.
Für das Förderzentrum Hören in Augsburg und die Pädagogen
scheint es offensichtlich außerhalb ihres - auf den
Beschlüssen von 1880 - basierenden Vorstellungsvermögens zu
liegen, dass gehörlose Kinder über Dolmetscherinnen
natürlich und vor allem barrierefrei (wie in anderen
Bundesländern selbstverständlich) aktiv am Unterricht
teilnehmen können. Das Gericht entscheidet aufgrund der
Gutachten, „der beste Förderort für gehörlose Kinder in
Bayern ist das Förderzentrum“, egal wie lange die Fahrzeit
dorthin ist, denn dort könnten die Kinder ja andere
Kommunikationsformen (z.B. Sprechen und
Lautsprachbegleitende Gebärden) lernen! In Bayern seien die
Schulen noch lange nicht so weit, dass inklusiver Unterricht
veranstaltet werden könnte.
Der Leiter des Förderzentrums bestätigt dem Gericht zudem,
dass keine Kapazitäten für Mobilen Dienst vom Förderzentrum
vorhanden sind. Sie seien überlastet und hält auch auf
Nachfrage am Gutachten fest.
Nebenbei gesagt wird an diesem Förderzentrum kein
gebärdensprachlicher Unterricht abgehalten, somit wären die
voll gebärdensprachlich aufgewachsenen Kindern von fast
allen Teilen des Unterrichtes ausgeschlossen. Eine
Sprachlerngruppe 4 (bilingualer Unterricht mit
Gebärdensprache) ist in dieser Schule überhaupt nicht
eingerichtet.
Auch das Landessozialgericht München bestätigt nach
Beschwerde der Eltern den Beschluss des Sozialgerichtes. Die
Dolmetscherinnen, die acht Wochen lang im guten Glauben auf
Recht und Gesetz in Vorleistung gegangen sind, müssen ihre
Arbeit für die Kinder wieder einstellen und bekommen keine
Honorierung.
Link zum Beschluss:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146578&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Das
Gleiche widerfährt zeitgleich auch einer zweiten Familie in
einer anderen Schule im Einzugsbereich des Förderzentrums im
Bezirk Schwaben. Das andere Kind hat sogar einen IQ von 125
(an der Grenze zur Hochbegabung) und müsste zudem im Alter
von 6 Jahren 1,5 Stunden früh morgens zum Förderzentrum
fahren und abends wieder 1,5 Stunden zurück. Sie soll
angeblich sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Hören
und Sprechen haben. Worauf diese Einschätzung Herrn
Pasemanns basiert, bleibt völlig offen.
Link zum zweiten Beschluss:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146576&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Die Kinder sitzen seit Anfang November ohne Dolmetscherinnen
in der Regelschule, die Eltern sind fassungslos und
verzweifelt. Könnten die Eltern die Dolmetscherinnen selbst
bezahlen, würde es vermutlich keinen Menschen interessieren,
weder ein Sozialamt, noch einen Förderschuldirektor, noch
ein Gericht, ob sie gut oder schlecht sprechen lernen und in
welche Schule sie gingen.
Zahllose Schriftwechsel und Telefonate werden geführt, um
Hilfe zu bekommen. Nun werden das Büro der
Behindertenbeauftragten in Bayern Frau Badura, die
Schulämter der Bezirke, die Bezirksregierung, das
Kultusministerium eingeschaltet, um den Kindern den weiteren
Besuch an den Schulen zu ermöglichen. Der Unterricht wird
von Delegationen besucht, Dolmetscherinnen werden dafür
bestellt. Alle sehen, dass die Kinder integriert sind, super
mitarbeiten, die hörenden Kinder auch Gebärdensprache wie
selbstverständlich nebenbei erlernen und alle die gehörlosen
Mädchen nicht verlieren wollen. Alle stimmen absolut
überein, dass dieser Regelschulbesuch für die Mädchen das
Richtige und das Beste sei.
Doch alle Anstrengungen der Eltern und des Büros der
Behindertenbeauftragten, Frau Badura und ihrem Referenten
Herrn Sandor, nützen nichts. Alle Beteiligten, plötzlich
auch der Leiter des Förderzentrums - Herr Pasemann- sind
begeistert von dem Unterricht mit Dolmetschern, nur das
Bezirksamt Schwaben und der Bezirkstagspräsident Herr
Reichert bestehen weiter darauf, dass die Kinder in das
Förderzentrum müssen.
Wie „gebildet“ Kinder nach ihrem Abschluss an
Hörgeschädigten-Förderzentren sind, können Sie hier im
Artikel eines Hörgeschädigten-Pädagogen lesen:
http://www.taubenschlag.de/cms_pics/flexibler%20bilingualer%20Unterricht.pdf
Nach weiteren, endlosen Telefonaten ist das
Kultusministerium, die die Regelbeschulung befürworten,
bereit Gelder für ein wissenschaftlich begleitetes Projekt
zuzusteuern. Jedoch wird auch diese Brücke vom
Bezirkstagspräsidenten abgelehnt, da sie ja den Beschluss
des Landessozialgerichts hätten und nicht zahlen müssten!
Die Sozialämter seien ja auch zusätzlich – so begründete das
Landsozialgericht – nicht an die Entscheidung der Eltern,
die ihre Kinder auf der Regelschule haben möchten –
gebunden. Sozialämter in Bayern können somit, wenn
Elternentscheidung vorliegt (und das ist ab jetzt laut
Schulgesetz immer der Fall!) – alle Schulhelfer- oder
Dolmetscherbezahlung ablehnen!
Das Büro des Behindertenbeauftragten schreibt:
".. Frau Beauftragte Badura hat seit mehr als zwei
Wochen zum wiederholten Male versucht Herrn
Bezirkstagspräsidenten zu erreichen. Dies war nicht möglich
und es erfolgte auch kein weiterer Rückruf. Damit sind die
Möglichkeiten von Frau Badura und ihrer Geschäftsstelle
ausgeschöpft...
…. Wir bedauern sehr, dass die Partner, insbesondere der
Bezirk Schwaben nicht zu weiteren Gesprächen bewegt werden
konnte. Bedauerlich ist außerdem, dass sowohl die Regierung
von Schwaben als auch das Förderzentrum die Familien und die
Regelschulen nicht hinreichend unterstützt haben bei der
Verwirklichung des Elternwahlrechtes, insbesondere durch
intensive Beratung. Auch das sonderpädagogische Gutachten
hätte nach dem 01.8.11 dem neuen Rechtstand angepasst werden
müssen. Das Kriterium der so genannten "aktiven Teilnahme"
findet sich nicht mehr im Bayerischen Erziehungs- und
Unterrichtsgesetz. Dieses fehlerhafte Gutachten war die
Grundlage der Entscheidung des Bezirks, des Sozialgerichts
und des Landessozialgerichts. Insgesamt stellt sich aus
Sicht der Geschäftsstelle schon die Frage inwieweit sich der
Bezirk, der Förderschulbereich und die dazugehörige
Schulaufsicht fachlich auf die neue rechtliche Lage
eingestellt haben. Der Schaden für die Kinder und ihren
Anspruch auf Inklusion ist aus unserer Sicht nicht
unerheblich,….“
Die Situation scheint trotz aller vorhandenen Gesetze
ausweglos. Für die Eltern und besonders für die Kinder
weicht aller Hoffnung Entsetzen und Trauer. Die Familien
müssen jetzt nach all dem Hickhack ganz kurzfristig eine
neue Heimat suchen, aus Bayern wegziehen. Sie müssen ihre
Kinder aus ihrer vertrauten Umgebung und einem für die
Kinder erfolgreichen Schulstart herausreißen, um ihren
Kindern woanders gleichberechtigt Bildung zukommen zu
lassen, denn das hat für die Eltern Priorität. Die Eltern
wissen, dass die Kinder nur eine andere Sprache benötigen
und alles Gefasel über sonderpädagogischen Förderbedarf,
Sprechen lernen, LBG etc. vom Leiter des Förderzentrums und
der Pädagogen reiner Selbsterhaltungstrieb ist. Denn die
Hörgeschädigtenpädagogen können noch immer in der Mehrzahl
keine Gebärdensprache. Das Förderzentrum Augsburg freut sich
sogar noch über steigende Schülerzahlen. Das ist auch kein
Wunder, wenn selbst die Gerichte solche haarsträubenden
Beschlüsse fassen, obwohl sie von der Wirklichkeit der
gehörlosen Kinder keine Ahnung haben und nur auf die
sogenannten Fachleute der Förderzentren mit rechtswidrigen
Gutachten hören. Beide Gerichte ignorieren vollkommen die
Gleichstellunggesetze und Benachteiligungsverbote. Die
Kinder dürfen nicht in ihrer Sprache, der deutschen
Gebärdensprache, die seit 2002 anerkannt ist, lernen und das
letztendlich nur aus Kostengründen.
Wie es jetzt für die Kinder weitergeht ist nicht klar.
Umziehen nach Köln, Nord-Rhein-Westfalen wäre eine Option.
Dort werden andere Kinder schon seit Jahren
selbstverständlich mit Dolmetschern in der Regelschule
unterrichtet. Oder die Kinder bleiben bis zu einem
Hauptsacheverfahren ohne Dolmetscherinnen in der Regelschule
an ihrem Wohnort, in der Hoffnung, dass die Richterin sich
an den veränderten Ausgangssituationen – anderes Gutachten
und alle Beteiligten sind vom Unterricht mit Dolmetscherin
begeistert - orientiert und für die Kinder entscheidet.
Wahrscheinlich bedeutet es aber für die Familien und alle
anderen Eltern von gehörlosen Kindern in Bayern - alles
zurück lassen – Freunde – Arbeit – soziales Umfeld und
Wohnung. Ein Skandal für das Förderzentrum Augsburg, die
Gerichte und Bayern.
Von Inklusion in Bayern sind wir weiter entfernt, als vor
der Einzelintegration. Behinderte Kinder werden abgeschoben.
Der Nachteil der Kinder wird aber auch zum Nachteil
Deutschlands, denn nach einer Förderschule folgt das
Sondersystem Berufsbildungswerk und danach in 80 Prozent der
Fälle Arbeitslosigkeit. Die Verantwortlichen sehen eben nur
bis zur Nasenspitze.