Neben dem Beruf des Gebärdensprachdolmetschers gibt es eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten Gebärdensprache beruflich einzusetzen. In vielen anderen Berufen ist die Gebärdensprache als Zusatzqualifikation, bzw. als zusätzliches "Werkzeug" von Nutzen oder wird in wenigen Berufen sogar als Voraussetzung gefordert.
Da viele Ratsuchende weder beim Arbeitsamt, noch irgend woanders entsprechende Informationen bekommen, hier einige Beispiele ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Natürlich sind in allen anderen Berufen Gebärdensprachkenntnisse ebenso von Vorteil, um unsere gehörlosen und hörgeschädigten Mitmenschen nicht aus unserer Gesellschaft auszugrenzen.
In mehreren Bundesländern wird ab 2001-2008 die Gebärdensprachkompetenz von Pädagogen gefordert.
Einsatz:
... im Hörgeschädigten Bereich
Sozialarbeiter /-pädagogen in Integrationsämtern und Integrationsfachdiensten für Hörgeschädigte müssen zumindest gute Gebärdensprachkenntnisse besitzen.
Einsatz:
... im Hörgeschädigten Bereich
In vielen medizinischen Berufen sind Kenntnisse der Gebärdensprache von Vorteil.
Einsatz:
Hier sind für die Berufe der Erzieher, Sozialpädagogen und Sozialarbeiter Gebärdensprachkenntnisse nötig.
Einsatz:
Seelsorge für Hörgeschädigte ist nur mit guten Gebärdensprachkenntnissen möglich.
Einsatz:
Wissensvermittlung an Hörgeschädigte ist nur mit sehr guter Gebärdensprachkompetenz oder mit Gebärdensprachdolmetscher möglich.
Einsatz: